Familien- und Scheidungsrecht


Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Familien- und Scheidungsrecht.

Scheidungs- und Unterhaltsrecht

Zerbricht eine Familie oder eine Partnerschaft, so bedeutet dies für die Betroffenen eine einschneidende Veränderung der gesamten Lebensgestaltung. Neben der emotionalen Belastung spielen finanzielle Fragen in Bereichen des Unterhalts- und Güterrechts eine große Rolle. Unser Ziel ist es, durch außergerichtliche Verhandlungen dazu beizutragen, dass die Parteien im Interesse der gemeinsamen Kinder auch in Zukunft miteinander im Gespräch bleiben können.

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unabdingbar (unausweichlich) sein, vertreten wir Sie engagiert in allen Bereichen des Familienrechts (Ehescheidung, Unterhalt, Vermögensausgleich, elterliche Sorge, Umgangsrecht).

Eheverträge

Auch beraten wir vorsorgend beim Abschluss von Eheverträgen und bei Vertragsgestaltungen im Rahmen einer nichtehelichen Partnerschaft.

Internationales Familienrecht

Gerne beraten und vertreten wir Sie auch bei Ehen ausländischer oder gemischter Nationalität. In diesem Zusammenhang ist zunächst zu klären, ob ein deutsches Gericht international zuständig ist und ob deutsches oder ausländisches Recht angewendet werden muss.
Auch stellen sich häufig Fragen über die Zulässigkeit von Rechtswahlklauseln. Sollte bereits eine ausländische Gerichtsentscheidung vorliegen, so bedarf es der Prüfung, ob diese Gerichtsentscheidung im Inland anzuerkennen und ob aus ihr vollstreckt werden kann.

Kindesentführung

Nach einer Scheidung oder während der Trennung kann es dazu kommen, dass Elternteile ein gemeinsames Kind ins Ausland mitnehmen und den zurückbleibenden Partner vor vollendete Tatsachen stellen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat internationaler Abkommen, die die Rückführung entführter Kinder und die Durchsetzung von Umgangsrechten zum Gegenstand haben. Das wichtigste ist das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, dem weltweit eine große Zahl von Staaten angehören. Ziel dieses Übereinkommens ist eine rasche Rückführung entführter Kinder in ihren Heimatstaat.
Auch bzgl. dieser Problematik verfügen wir über Spezialkenntnisse.

Rechtsanwälte:

  • Gerda Trautmann-Dadnia