Handelsrecht


Die zu beobachtenden Veränderungen der Vertragspraxis sind durch zwei wesentliche Merkmale gekennzeichnet: Die zu regelnden Vorgänge werden immer häufiger grenzüberschreitend und weisen Berührungen zu zwei oder noch mehr Rechtsordnungen auf. Daraus erwächst die Notwendigkeit, schnell die Risiken und Chancen, die ausländische Rechtsordnungen mit sich bringen, abschätzen zu können. Dabei geht es nicht nur um die Handhabung einer vom nationalen Recht abweichenden Regelungstechnik, die Herausforderung liegt auch darin, sich in fremden Sprachen und Rechtskulturen zurechtzufinden.

Zugleich ist festzustellen, dass alle Vertragswerke von gewisser Bedeutung zunehmend komplexer werden und immer stärker auf den individuellen Fall zugeschnitten sind. Der dadurch grundsätzlich höheren Zielgenauigkeit der Verträge stehen ein intensiver Prüfungsaufwand und die Gefahr der einseitigen Vertragsgestaltung zugunsten des wirtschaftlich Stärkeren gegenüber.

Zu unserer Expertise gehört u.a. die Gestaltung und Verhandlung von Serienlieferverträgen, Joint-Venture-Verträgen, Kooperationsverträgen, Softwareentwicklungs- und -lizenzverträgen sowie von Unternehmenskaufverträgen.

Rechtsanwälte:

  • Tim Bäuerle
  • Despina Triantou