Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Wir übernehmen die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie von Geschäftsführern, Betriebsräten und freien Mitarbeitern im Bereich des Arbeitsrechts.

Insbesondere beraten wir bei allen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen entstehen, d. h. bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen sowie deren Beendigung, der Gestaltung von Arbeitsverträgen und bei Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen.

Die Beratung umfasst auch Fragen in Bezug auf Dienstverträge und Geschäftsführerverträge sowie das Betriebsverfassungsrecht und die Mitbestimmung.

Darüber hinaus beraten wir auch Selbstständige und freie Mitarbeiter in arbeitsrechtlichen Fragen.

Daneben bieten wir Vorträge für Unternehmen zu Schulungszwecken an.

Rechtsanwälte:

  • Despina Triantou