Auch im Bereich des allgemeinen Zivilrechts beraten wir unsere Mandanten und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen. Hierbei handelt es sich um die Abwicklung von Schadensfällen aller Art, unter anderem um Schadensabwehr gegenüber Vertragspartnern oder Dritten, die Geltendmachung von Schadensersatz- oder Regressforderungen sowie die Geltendmachung von Versicherungsansprüchen.
Daneben unterstützen wir unsere Mandanten bei der Überprüfung und Gestaltung von Verträgen auf allen Gebieten des Zivilrechts.
Kann eine außergerichtliche Einigung, die mit den wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten vereinbar ist, nicht erzielt werden, können wir auf umfangreiche Erfahrung im Bereich der Prozessführung zurückgreifen.