Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Erbrechtes, sowohl bei der Gestaltung von Testamenten und Vermächtnissen als auch bei der Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilansprüchen sowie bei der Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Auch bei Errichtung eines Testaments oder bei Erbfällen mit Auslandsbezug können wir Sie qualifiziert im internationalen Erbrecht beraten und vertreten.
Gerne stehen wir Ihnen auch beim Entwurf von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und anderen Schenkungen/Verfügungen unter Lebenden oder auf den Todesfall zur Seite.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch bei der Gestaltung von Erbverträgen. Dabei sind wir aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Kompetenz in der Lage, Sie auch bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge und den damit zusammenhängenden gesellschaftsrechtlichen und/oder eherechtlichen Fragestellungen umfassend zu beraten. Dabei arbeiten wir für die steuerliche Expertise gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Kann eine außergerichtliche Einigung, die mit den wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten vereinbar ist, nicht erzielt werden, können wir auf reiche Erfahrung im Bereich der Prozessführung in allen Bereichen des Erbrechts zurückgreifen.