Im Mietrecht beraten und vertreten wir Sie qualifiziert und zielorientiert unter anderem
Wir sind sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerberaummietrecht tätig. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich sein, vertreten wir Sie auch vor Gericht in allen Bereichen des Mietrechts. Daneben beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Zu unserer Tätigkeit gehört hier insbesondere die Überprüfung der Wirksamkeit von Beschlüssen, die in der Eigentümerversammlung gefasst wurden, sowie gegebenenfalls deren Anfechtung oder die Durchsetzung deren Vollzugs. Wir übernehmen auch hier die gerichtliche Vertretung, insbesondere bei Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.