Die zunehmende Geschwindigkeit des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts steht in engem Zusammenhang mit der wachsenden Geschwindigkeit des internationalen Informationsaustausches. Die Entwicklung neuer Technologien macht nicht nur eine Weiterentwicklung des eigentlichen Technologierechts notwendig, zu dem der Schutz des geistigen Eigentums und Lizenz-, Forschungs- sowie Entwicklungsverträge gezählt werden können. Ebenso bedeutsam ist die Entwicklung gesellschaftlicher Strukturen, die eine adäquate Berücksichtigung der typischerweise in jungen Start-Up Unternehmen anzutreffenden divergierenden Interessen ermöglicht.
Die Umsetzung neuer wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse in erfolgreiche Unternehmungen stellt im rechtlichen Bereich besondere Herausforderungen an die Beratung. Wir begleiten Gründer und Investoren bei der Gestaltung von Gesellschafts- und Beteiligungsverträgen, bei der Verhandlung mit privaten oder institutionellen Investoren in Seed-Runden oder fortgeschrittenen Finanzierungsrunden sowie beim Exit. Wir beraten Ihr Unternehmen bei der Gründung, der Durchführung von Finanzierungsrunden, bei Verhandlungen über Kooperations- oder Lizenzprojekte sowie bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen.
Zu unseren Mandanten im Start-Up Bereich zählen Unternehmen unterschiedlicher Größe insbesondere aus den Branchen Medizintechnik, Biotechnologie und IT.