Produkthaftung und Gewährleistung


Die Tendenz von Industrieunternehmen, insbesondere der Automobilhersteller, die Fertigungstiefe immer weiter zu reduzieren und die Herstellung von Modulen und Systeme spezialisierten Zulieferern zu übertragen, hat den Zulieferern in den vergangenen Jahren große Chancen, aber auch nicht unerhebliche Risiken beschert. Die von der Industrie häufig geforderte Produktion ganzer Module oder Systeme macht auch für die großen Zulieferer in der Regel die Einbeziehung spezialisierter Unterlieferanten erforderlich.

In rechtlicher Hinsicht haben dadurch Regelungstechniken zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Zulieferern sowie Techniken zur Ausgestaltung beziehungsweise Reduzierung der mit der Lieferung von Systemen verbundenen Gewährleistungs- und Haftungsrisiken an Bedeutung gewonnen.

Durch unsere langjährige Beratung von First und Second Tier Suppliern können wir Sie sachkundig bei Verhandlungen mit deutschen und ausländischen Automobilherstellern oder großen Zulieferern begleiten. Expertise besteht insbesondere bei der Begleitung von Vertragsverhandlungen über Serienlieferverträge, Gewährleistungsvereinbarungen und Qualitätssicherungsrichtlinien sowie bei der Abwehr bzw. Geltendmachung bei Schadensfällen, insbesondere bei Serienschäden.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung nationaler und internationaler Joint-Venture-Verträge ebenso wie in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.

Rechtsanwälte:

  • Tim Bäuerle
  • Despina Triantou